Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen.
Mindestens 3 Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort...) der gesuchten Person zur eindeutigen Identifizierung.
1. einfache Melderegisterauskunft
- mündliche Auskunft 10.00 € pro Betroffener,
- schriftliche Auskunft 14,00 € pro Betroffener
2. erweiterte Melderegisterauskunft nach §45 Abs.1 BMG
- schriftliche Auskunft 25,00 € pro Betroffener
Grundlage für Auskünfte aus dem Melderegister regelt das Bundesmeldegesetz. Folgende Paragraphen regeln die Auskunftserteilung:
§10 - Auskunft an den Betroffenen
§74 - Datenübermittlung an Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen
§44 - einfache Melderegisterauskunft
§45 - erweiterte Melderegisterauskunft
§46 - Gruppenauskunft vor Wahlen; Veröffentlichung von Daten; Widerspruchsrecht
§51 - Auskunftssperre
§52 - bedingter Sperrvermerk
Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen. Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Auskunftsgebühren sind im Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) geregelt.
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr