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Melderegisterauskunft


Allgemeine Informationen

Verfahrensablauf

Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mindestens 3 Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort...) der gesuchten Person zur eindeutigen Identifizierung.

Welche Gebühren fallen an?

1. einfache Melderegisterauskunft

- mündliche Auskunft 10.00 € pro Betroffener, 

- schriftliche Auskunft 14,00 € pro Betroffener

2. erweiterte Melderegisterauskunft nach §45 Abs.1 BMG

- schriftliche Auskunft 25,00 € pro Betroffener
  

Rechtsgrundlage

Grundlage für Auskünfte aus dem Melderegister regelt das Bundesmeldegesetz. Folgende Paragraphen regeln die Auskunftserteilung:

  • §10 - Auskunft an den Betroffenen

  • §74 - Datenübermittlung an Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen

  • §44 - einfache Melderegisterauskunft

  • §45 - erweiterte Melderegisterauskunft

  • §46 - Gruppenauskunft vor Wahlen; Veröffentlichung von Daten; Widerspruchsrecht

  • §51 - Auskunftssperre

  • §52 - bedingter Sperrvermerk

Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen. Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Auskunftsgebühren sind im Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) geregelt.

 

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr