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Antrag auf Gewährung von Begrüßungsgeld für Neugeborene


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates von Großschirma vom 14.12.2009 kann die Auszahlung des Begrüßungsgeldes in Höhe von 100 € beantragt werden.

 

Der Antrag für das Begrüßungsgeld wird Ihnen automatisch nach der Geburt des Kindes zugeschickt!


Ansprechpartner

Gewerbeamt und Jugendarbeit
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Mandy Steier
EG.01// EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-26

Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr