Öffnungszeiten
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Ein Feuerwerk der Klasse II (außer am 31.12.) muss beim zuständigen Ordnungsamt der Stadtverwaltung Großschirma angemeldet werden. (z.B. zu Geburtstagen, Hochzeiten etc.) Für Feuerwerke der Klasse I ist das Landratsamt Mittelsachsen - Ordnungsamt- zuständig.
Laut Polizeiverordnung § 16 Abs. 2 darf das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II bis 23 Uhr erfolgen.
15,00 €
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
In der Regel 14 Tage.
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr