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Feuerwerk


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Ein Feuerwerk der Klasse II (außer am 31.12.) muss beim zuständigen Ordnungsamt der Stadtverwaltung Großschirma angemeldet werden. (z.B. zu Geburtstagen, Hochzeiten etc.) Für Feuerwerke der Klasse I ist das Landratsamt Mittelsachsen - Ordnungsamt- zuständig.

Laut Polizeiverordnung § 16 Abs. 2 darf das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II bis 23 Uhr erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

15,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 14 Tage.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist grundsätzlich gemäß § 16 der Polizeiverordnung der Stadt Großschirma vier Wochen vorher zu stellen.

Inhaber von unten genannten Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen müssen Feuerwerke der Kl. 2 nur Anzeigen (§23 Abs. 1 und II 1. SprengV)


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Formulare

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Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr