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Hundesteuer


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Hund über 3 Monate alt ist, ist es Zeit, diesen bei unserer Steuerstelle anzumelden. Nachdem Sie die Anmeldung ausgefüllt in unserem Amt abgegeben haben, wird auf dessen Grundlage dann der Steuerbescheid von uns erstellt und Ihnen zugesandt. Die Hundesteuermarke wird Ihnen bei der Anmeldung ausgehändigt bzw. mit dem Steuerbescheid zugesandt.

 

Bitte beachten Sie, dass bei uns für Kampfhunde (siehe auch die Vorschrift zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden) lt. Hundesteuersatzung ein Betrag von 75,00 € zu zahlen ist. Vor der Anschaffung eines solchen gefährlichen Hundes sollten Sie sich erst mit uns in Verbindung setzen, um vorab Dinge klären zu können, die mit der Haltung eines solchen Hundes auf Sie zukommen können.

 

Bitte denken Sie daran, dass die Hunde mit der gültigen, lesbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein müssen, wenn sie sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.

 

Welche Gebühren fallen an?

  • 1. Hund = 30,00 €/jährlich

  • 2. Hund = 40,00 €/jährlich

  • 3. und jeder weitere Hund = 50,00 €/jährlich

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

  • Hundesteuersatzung der Stadt Großschirma

Anträge / Formulare

Die Formulare zur Hundesteuer An- bzw. Abmeldung stehen Ihnen hier unter "Dokumente" als PDF-Formular zum Download als auch unter "Links" als direkt online-ausfüllbare Formulare zur Verfügung.

 


Ansprechpartner

Steuern
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Formulare


Merkblätter

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Öffnungszeiten

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

donnerstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

 

freitags 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr