Abwasserzweckverband "Muldental"

Verbandsmitglieder:

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf mit allen Ortsteilen

 

Stadt Frauenstein mit dem Stadtteil Burkersdorf

 

Stadt Freiberg mit den Stadtteilen Halsbach und Kleinwaltersdorf sowie den Flurstücken 2541/1, 2541/2, 2543/2, 2642, 2663/7, 4276, 4277, 4278, 4279, 4280, 4281, 4283, 4284, 4285, 4286, 4287, 4288, 4289, 4290, 4291, 4292, 4293, 4294, 4295, 4296, 4297, 4298, 4299, 4300, 4302, 4303, 4304, 4305 der Gemarkung Freiberg

 

Stadt Großschirma mit allen Stadtteilen

 

Gemeinde Halsbrücke mit den Ortsteilen Conradsdorf, Falkenberg, Halsbrücke, Krummenhennersdorf und Tuttendorf

 

Gemeinde Klingenberg mit den Ortsteilen Colmnitz, Friedersdorf, Klingenberg, Pretzschendorf und Röthenbach

 

Verbandsvorsitzender:

Aufgaben:

Die Verbandsmitglieder haben dem Verband für das in der Verbandssatzung festgelegte Verbandsgebiet die Abwasserbeseitigungspflicht, die ihnen gemäß § 56 WHG i. V. m. § 50 SächsWG obliegt, übertragen.


Dies gilt auch für die Abwasserabgabepflicht gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 SächsAbwAG. Dazu hat der Verband gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung vom 30.11.2018 das Recht und die Pflicht, alle Abwasseranlagen, einschließlich der Ortskanäle und Sonderbauwerke entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu errichten, zu unterhalten, zu erweitern und zu betreiben.


Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt die ihm zukommenden Aufgaben nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ohne Gewinnerzielungsabsicht.