Friedensrichter
Für den gemeinsamen Schiedsbezirk der Stadt Großschirma und der Gemeinde Reinsberg wurden am 02.12.2019 durch den Stadtrat Großschirma
Herr Thomas Friedl (Großschirma) zum Friedensrichter
und
Herr Jonas Förster (Reinsberg) zum Stellvertreter des Friedensrichters
für die Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Die Wahl wird durch das Amtsgericht Freiberg bestätigt. Nach der Berufung und Vereidigung durch das Amtsgericht, beginnt die Tätigkeit des Friedensrichters. Die letzte Wahl des Friedensrichters fand 2019 statt.
Die Einrichtung einer Schiedsstelle und die Wahl des Friedensrichters sind im „Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999“ geregelt.
Aufgaben des Friedensrichters
Die Einstellung des Friedensrichters dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Der Friedensrichter führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
- die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen;
- die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben;
- an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Friedensrichter kann nicht sein, wer
- als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
Friedensrichter soll nicht sein, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird,
- nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Ansprechpartner/in
Swinda Illgen![]() | |
Rathaus I Großschirma, Zimmer EG.06 - Gewerbeamt / Jugendhilfe // EG Hauptstraße 156 09603 Großschirma Telefon: 037328 89926 E-Mail: s.illgen@grossschirma.de |