Für unsere grundsteuerpflichtigen Bürger wird am 15.02.2019 die 1. Rate der Grundsteuer des Jahres 2019 fällig.
Auch die Zahlungspflichtigen, die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu entrichten haben, erinnern wir hiermit an diesen Fälligkeitstermin.
Bitte versäumen Sie nicht die Zahlung/Überweisung, um eine Mahnung und damit verbundene Mahngebühren zu vermeiden.
Die Überweisung der Steuer sollte auf unser Konto der Deutschen Kreditbank AG,
BIC: BYLADEM 1001,
IBAN: DE57 1203 0000 0001 4089 05
erfolgen.
Selbstverständlich können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen, um den Aufwand für Sie zu minimieren.
Andrea Rösner - Noack
Sachbearbeiter Steuern