Anmeldung Schulanfänger 2027/2028
Sehr geehrte Eltern,
laut § 27 Sächsisches Schulgesetz und § 3 Schulordnung Grundschulen erfolgt die
Anmeldung der Schulanfänger, die im August 2027 in die 1. Klasse aufgenommen werden.
Dies betrifft alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 sechs Jahre alt werden, die im Schuljahr
2026/2027 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden
möchten.
Die Stadt Großschirma hat einen gemeinsamen Schulbezirk für das gesamte Stadtgebiet.
Die Anmeldung erfolgt
am Dienstag, dem 01.09.2026, von 13:00 bis 17:00 Uhr
und
am Mittwoch, dem 02.09.2026, von 8:00 bis 11:00 Uhr
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
● die Geburtsurkunde des Kindes
● der Nachweis zur Sorgerechtsregelung bei Alleinerziehenden
● bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten – vom getrennt lebenden Elternteil
eine schriftliche Einverständniserklärung zur Schulanmeldung
● der Nachweis zur Masernschutzimpfung
Die Anmeldung gilt bis zur endgültigen Entscheidung durch die Schulleiter und das Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz als nicht verbindlich für die jeweilige Schule.
Hinweis:
Das Kultusministerium eröffnet für den Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 01. August 2026 bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
• es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Dazu werden bis Ende Juni 2026 alle Schulbezirksregelungen in der Sächsischen Schuldatenbank erfasst. Bei gemeinsamen Schulbezirken kann dann die gewünschte Schule anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden. Im gemeinsamen Schulbezirk besteht auch die Möglichkeit, eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben. Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen. Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch die Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.