Vormund werden?
Zu einem Informationsabend mit dem Thema „ehrenamtliche Einzelvormundschaft“ lädt das Landratsamt am 20. August 2026, um 17:00 Uhr Interessierte an den Standort des Landratsamtes in die Bahnhofsstraße 22 in Döbeln ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder und Jugendliche brauchen einen Vormund als gesetzliche Vertretung, wenn ihre Eltern das Sorgerecht zeitweise oder dauerhaft nicht ausüben können oder wenn diesen die elterliche Sorge entzogen wurde. Die Vormundschaft für ein Kind auszuüben bedeutet, sich um dessen rechtliche Belange zu kümmern. Ein Vormund übernimmt
also in dieser Hinsicht die Rolle der Eltern. Wird das Sorgerecht vollständig übertragen, spricht man von Vormundschaft, bei einer nur teilweisen Übertragung des Sorgerechts von Pflegschaft. Unabhängig von der Veranstaltung können sich Interessierte im Landratsamt beraten lassen.
Unter der Rufnummer 03731/799-6248 sowie über die E-Mail-Adresse können Fragen gestellt oder ein Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbart werden.