Zehntausende Autofahrer im Landkreis müssen in den nächsten Jahren ihren alten Führerschein umtauschen. Aufgrund der großen Menge erfolgt dies entsprechend der Bundesregelung gestaffelt.
Wer in den Jahren von 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein (rosa oder grau) hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, hat bis zum 19. Januar 2022 dafür Zeit.
In den vergangenen Tagen kam es deshalb zu langen Warteschlangen vor der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln. "Wir bitten die Fahrerlaubnisinhabenden, sich an den Zeitplan zu halten und nicht schon Jahre vor dem Pflicht-Umtausch zu kommen. Aufgrund der Vielzahl müssen nicht betroffene Anträge abgewiesen werden", heißt es aus der Fahrerlaubnisbehörde.
Dadurch kann man sich auch ein paar Jahre Gültigkeit sparen. Denn beim Umtausch gibt man seinen zeitlich unbefristeten Führerschein ab und tauscht ihn gegen nur noch 15 Jahre gültigen Führerschein.
Die Vorgänge für den Umtausch von DDR-Führerscheinen sind äußerst aufwendig, da die Fahrerlaubnisdaten in der Regel nur dezentral als Karteikarte vorliegen und erst elektronisch erfasst oder von anderen Behörden abgefordert werden müssen, wenn beispielsweise der Führerschein in einem anderen Landkreis ausgestellt worden ist.
Die Bürger müssen derzeit einmal zur Antragstellung und Identitätsprüfung nach Döbeln kommen, der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Zusatzgebühr von 5,10 € per Direktversand von der Bundesdruckerei GmbH nach Hause geschickt werden. Fünf bis sechs Wochen dauert es normalerweise, bis die neue Fahrerlaubnis zugestellt wird. Die Gebühren betragen bei reinem Umtausch 25,30 €, mit gleichzeitiger LKW-Verlängerung: 43,90 €.
Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch mitgebracht werden:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passbild
vorhandene Führerschein im Original
und wenn vorhanden die graue Altkarte VK 30 "Führerscheinantrag" in DIN 6 sowie gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) der Fahrerlaubnisbehörde, die den Altführerschein ausgestellt hat - sofern also nicht im Landkreis Mittelsachsen.
Die Fristen:
Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 199 ausgestellt) das Ausstellungsjahr.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
vor 1953: 19.01.2033
1953-1958: 19.01.2022
1959-1964: 19.01.2023
1965-1970: 19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001: 19.01.2026
2002-2004: 19.01.2027
2005-2007: 19.01.2028
2008: 19.01.2029
2009: 19.01.2030
2010: 19.01.2031
2011: 19.01.2032
2012-18.01.2013: 19.01.2033
* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für Rückfragen wenden Sie sich an folgende Kontaktdaten der Fahrerlaubnisbehörde:
Telefon: (03731) 7991454
Fax: (03731) 7991336
E-Mail: