Antrag zur Vermietung kommunaler Gebäude
Sie haben die Möglichkeit uns online einen Antrag zu stellen oder den unten aufgeführten Antrag auszudrucken und diesen per Post zu schicken!
Antrag zur Überlassung kommunaler Objekte der Stadt Großschirma an Dritte.
Es gelten die Satzung der Stadt Großschirma über die Nutzung kommunaler Objekte vom 08.11.2022 sowie die Gebührensatzung für kommunale Objekte vom 08.11.2022.