Antrag Fackel- und Lampionumzug


Allgemeine Informationen

Möchten Sie im Stadtgebiet einen Fackel- und/oder Lampionumzug durchführen, müssen Sie dies beim Ordnungsamt beantragen. 
 

Bitte beachten Sie auf die allgemeinen Hinweise zur Durchführung eines Fackel- und Lampionumzuges (u. a. mit Wachskerzen).

 

Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Termin bei der Stadt Großschirma einzureichen.

 

Was sollte ich sonst noch wissen?
Der angezeigte Abbrennzeitraum und die angezeigte Wegstrecke für den Fackel- und/oder Lampionumzug sind einzuhalten!

 

Bemerkungen
Verunreinigungen der Straße und Gehwege sind gemäß § 17 Abs. Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) unverzüglich zu beseitigen.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Jana Schmidt
EG.06 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-30

Frau Theresia Fischer-Noack
EG.04 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-36


Formulare

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