Antrag Fackel- und Lampionumzug
Allgemeine Informationen
Möchten Sie im Stadtgebiet einen Fackel- und/oder Lampionumzug durchführen, müssen Sie dies beim Ordnungsamt beantragen.
Bitte beachten Sie auf die allgemeinen Hinweise zur Durchführung eines Fackel- und Lampionumzuges (u. a. mit Wachskerzen).
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Termin bei der Stadt Großschirma einzureichen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Der angezeigte Abbrennzeitraum und die angezeigte Wegstrecke für den Fackel- und/oder Lampionumzug sind einzuhalten!
Bemerkungen
Verunreinigungen der Straße und Gehwege sind gemäß § 17 Abs. Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) unverzüglich zu beseitigen.
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtHauptstraße 156
09603 Großschirma
Frau Jana Schmidt
EG.06 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
(037328) 899-30
Frau Theresia Fischer-Noack
EG.04 // EG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
(037328) 899-36
Antrag Fackel- und Lampionumzug