Wohnungsgeberbestätigung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigen Sie nach § 19 des Bundesmeldegesetzes eine Wohnungsgeberbestätigung, auszufüllen vom Vermieter.

 

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Formulare

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