Zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigen Sie nach § 19 des Bundesmeldegesetzes eine Wohnungsgeberbestätigung, auszufüllen vom Vermieter.
Allgemeine Informationen
Zur Vorlage bei der Meldebehörde benötigen Sie nach § 19 des Bundesmeldegesetzes eine Wohnungsgeberbestätigung, auszufüllen vom Vermieter.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt der Stadt Großschirma
Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
(037328) 899-25