Reisepass


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

 

Information des Bundesministeriums des Innern (BMI) 

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Geburtsnamen auf Reisedokumenten explizit als einen solchen zu kennzeichnen. Neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens wird auch die „Personalisierungskarte“ im Reisepass, welche ähnlich dem bis 2010 geltendem alten Personalausweis entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.

 

Wichtig:
Das Antragsformular wird mit allen erforderlichen Angaben in Ihrem Beisein erstellt. Sie brauchen also nur Ihre Unterschrift zu leisten, d.h., Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Als Vormund legen Sie bitte die Bestallungsurkunde vor. Die Unterschriften sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Einwohnermeldewesen zu leisten.

Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Passes/Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Er ist ein Jahr lang gültig. Sie benötigen die für die Ausstellung des Passes/Expressreisepasses aufgeführten Unterlagen. 

Der Verlust eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses ist unverzüglich durch persönliche Vorsprache der Pass- und Meldebehörde mitzuteilen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriges Dokument, auch wenn es ungültig bzw. abgelaufen ist,

  • Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original 

  • digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
    Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.

Bei Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahre sind die Antragsberechtigten die Sorgeberechtigten. Dies gilt auch für geschiedene bzw. unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerechtsbeschluss. Hat nur der Vater das Sorgerecht, ist dies durch Vorlage einer Negativerklärung nachzuweisen. Die Negativerklärung erhalten Sie beim Zuständigem Jugendamt gebührenfrei.

 

Notwendige Unterlagen bei Kindern unter 18:

  • Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung (wenn Vater nicht mit auf der Geburtsurkunde steht) und Sorgerechtsbeschluss (wenn beide Elternteile nicht mit einander verheiratet sind und das gemeinsame Sorgerecht besitzen)

  • digitales Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) -> diese können in den Räumlichkeiten des Einwohnermeldeamtes erstellt werden, weitere Anbieter finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
    Bei Kleinkinder, Brillenträger, etc. kann es zu nicht geeigneten Aufnahmen führen, deshalb verweisen wir auf vorstehenden Link.

  • schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (Formular im Einwohnermeldeamt erhältlich)

  • das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Welche Gebühren fallen an?

  • 70,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr
    (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)

  • 37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr 
    (Gültigkeitsdauer 6 Jahre)

Gebühren bei Expresslieferung (innerhalb von 4 Werktagen) zzgl. 32,00 Euro

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer in der Bundesdruckerei beträgt ca. 4-6 Wochen (saisonabhängig).


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Frau Katrin Schlegel
EG.02 // EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-25


Merkblätter

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