Information des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Geburtsnamen auf Reisedokumenten explizit als einen solchen zu kennzeichnen. Neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens wird auch die „Personalisierungskarte“ im Reisepass, welche ähnlich dem bis 2010 geltendem alten Personalausweis entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.
Wichtig:
Das Antragsformular wird mit allen erforderlichen Angaben in Ihrem Beisein erstellt. Sie brauchen also nur Ihre Unterschrift zu leisten, d.h., Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Als Vormund legen Sie bitte die Bestallungsurkunde vor. Die Unterschriften sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Einwohnermeldewesen zu leisten.
Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Passes/Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Er ist ein Jahr lang gültig. Sie benötigen die für die Ausstellung des Passes/Expressreisepasses aufgeführten Unterlagen.
Der Verlust eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses ist unverzüglich durch persönliche Vorsprache der Pass- und Meldebehörde mitzuteilen.
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Sicherheitsmerkmale Reisepass