Kita-Anmeldekarte


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Die Kita-Anmeldekarte ist die Grundlage für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung unserer Kommune. Dabei gilt diese für die Einrichtungen in Trägerschaft DRK und VdK sowie für die Kindertagespflege „Schatzinsel“ und „Sonnenkids“.

Mit der Kita-Anmeldekarte wird erreicht, dass Doppelanmeldungen ausgeschlossen werden, die Eltern frühzeitig verbindlich die Betreuungseinrichtung ihres Kindes erfahren und somit Sicherheit bei der Platzbereitstellung entsteht. Damit entfallen die bisherigen Wartelisten und für jedes Kind kann mit der ausgestellten Kita-Anmeldekarte ein Betreuungsplatz in den Kindertageseinrichtungen der Kommune beantragt werden.

Erstausstellung

Die Kita-Anmeldekarte kann ab der Geburt des Kindes bei der Stadt Großschirma schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular erhalten Sie unter www.grossschirma.de im Bürgerbüro oder im Amt für Kinder- und Jugendförderung in der Stadtverwaltung Großschirma.

Nach der Prüfung des Antrages wird die Kita-Anmeldekarte von der Stadtverwaltung ausgestellt und den Eltern zugesandt bzw. von ihnen abgeholt.

Unter Vorlage der Kita-Anmeldekarte melden Sie Ihr Kind in der gewünschten Kindertageseinrichtung an. Ist in dieser Einrichtung noch Kapazität vorhanden, verbleibt die Kita-Anmeldekarte in der Einrichtung. Vor der Aufnahme wird der Betreuungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung geschlossen.

Ist keine Kapazität vorhanden, erfolgt keine Entgegennahme der Karte und die Eltern gehen in die nächste Einrichtung ihrer Wahl, bis sie einen Platz für ihr Kind gefunden haben.

Wenn die Eltern in allen Einrichtungen eine Absage erhalten, dann wenden sie sich an das Amt für Kinder- und Jugendförderung der Stadtverwaltung Großschirma, unter Vorlage der Kita-Anmeldekarte.

Kita-Anmeldekarte für Kinder mit bestehenden Betreuungsvertrag

Besucht Ihr Kind bereits eine Kindertageseinrichtung der Stadt Großschirma, wird die Kita-Anmeldekarte in Absprache mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung von der Stadtverwaltung ausgestellt und zum Verbleib an die Kindertagesstätte übergeben.

Die Kita-Anmeldekarte gilt übergreifend für die Kindereinrichtungen der Stadt Großschirma und wird von Krippe über Kindergarten bis zum Hort weitergereicht.

Übersicht aller Einrichtungen der Stadt Großschirma


Ansprechpartner

Gewerbeamt und Jugendarbeit
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Frau Mandy Steier
EG.01// EG
Hauptstraße 152
09603 Großschirma
Telefon (037328) 899-26


Formulare

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