Dienstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr Freitags 9.00 bis 11.30 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können individuelle Termine vereinbart werden.
Allgemeine Informationen
Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ihr Kind betreut werden soll.
Sie haben den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus bei der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle und bei der Wohnortgemeinde unter Angabe der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle anzumelden
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