Dier Antrag muss nur bezüglich kommunalen Straßen an die Stadtverwaltung Großschirma gestellt werden.
Für die Kreis- und Staatsstraßen ist das Landratsamt Mittelsachsen zuständig.
Allgemeine Informationen
Dier Antrag muss nur bezüglich kommunalen Straßen an die Stadtverwaltung Großschirma gestellt werden.
Für die Kreis- und Staatsstraßen ist das Landratsamt Mittelsachsen zuständig.
Zuständige Stelle
Bauamt der Stadt Großschirma
Bearbeitungsdauer
ca. 8 Tage
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz (StVOG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Sächsisches Straßengesetz (SächsStG)
Sondernutzungssatzung