Verkehrsrechtliche Anordnung zur Baustellenabsicherung


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Dier Antrag muss nur bezüglich kommunalen Straßen an die Stadtverwaltung Großschirma gestellt werden.


Für die Kreis- und Staatsstraßen ist das Landratsamt Mittelsachsen zuständig.

 

Zuständige Stelle

Bauamt der Stadt Großschirma

 

Bearbeitungsdauer

ca. 8 Tage

 

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsgesetz (StVOG)

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Sächsisches Straßengesetz (SächsStG)

  • Sondernutzungssatzung


Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma

Merkblätter

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