Hausnummern-Vergabe


Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Jedem neu errichteten Anwesen (Hauptwohnsitz eines Bürgers, Sitz eines Betriebes o. ä.) muss eine Hausnummer zugeteilt werden. Mitunter macht sich auch die Änderung bzw. Aktualisierung der Hausnummer für ein bestehendes Anwesen erforderlich.

 

Die Vergabe der Hausnummern bei Neubauten erfolgt nach Erhalt der Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ohne gesonderte Antragsstellung durch die Stadt.

 

Zuständige Stelle

Bauamt der Stadt Großschirma

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Beantragung einer Hausnummer in Folge von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ist ein formloser Antrag für die Vergabe einer neuen Hausnummer durch den Grundstückseigentümer zu stellen. Notwendige Angaben und vorzulegende Unterlagen:

  • Flurstücksnummer und Gemarkung

  • Straßenbezeichnung

  • Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges, beziehungsweise der Eingänge

Die Unterlagen können per Post, Fax, Mail oder persönlich in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

 

Welche Gebühren fallen an?

10 €


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage

§ 126 Abs. 3  Baugesetzbuch (BauGB); Polizeiverordnung der Stadt Großschirma


Ansprechpartner

Bauverwaltung, örtliche Straßenverkehrsbehörde
Hauptstraße 156
09603 Großschirma