Hausnummern-Vergabe
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Jedem neu errichteten Anwesen (Hauptwohnsitz eines Bürgers, Sitz eines Betriebes o. ä.) muss eine Hausnummer zugeteilt werden. Mitunter macht sich auch die Änderung bzw. Aktualisierung der Hausnummer für ein bestehendes Anwesen erforderlich.
Die Vergabe der Hausnummern bei Neubauten erfolgt nach Erhalt der Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ohne gesonderte Antragsstellung durch die Stadt.
Zuständige Stelle
Bauamt der Stadt Großschirma
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung einer Hausnummer in Folge von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ist ein formloser Antrag für die Vergabe einer neuen Hausnummer durch den Grundstückseigentümer zu stellen. Notwendige Angaben und vorzulegende Unterlagen:
Flurstücksnummer und Gemarkung
Straßenbezeichnung
Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges, beziehungsweise der Eingänge
Die Unterlagen können per Post, Fax, Mail oder persönlich in der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Welche Gebühren fallen an?
10 €
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage
§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Polizeiverordnung der Stadt Großschirma
Ansprechpartner
Bauverwaltung, örtliche StraßenverkehrsbehördeHauptstraße 156
09603 Großschirma