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Bauantrag

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Kathrin LangeStandort anzeigen
Rathaus I Großschirma, Zimmer OG.06 - Sekretariat Bauamt // 1. OG
Hauptstraße 156
09603 Großschirma
Telefon: 037328 89929
E-Mail:


Aufgaben:
Sekretariat Bauamt
Leistungen Straßenbaulast
Bau- und Grundstücksordnung
Marktwesen


Allgemeine Informationen

Hier erfahren Sie alles über Baugenehmigungen für Sonderbauten und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ...

Laut Sächsischer Bauordnung (SächsBO) bedürfen:

                    - die Errichtung
                    - die Änderung und
                    - die Nutzungsänderung

von baulichen Anlagen (Gebäude, Aufschüttungen, Abgrabungen) der Baugenehmigung.

Zuständige Stelle

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Baubeschreibung
- Lageplan im Maßstab 1:500, insbesondere mit
  folgenden Darstellungen:
           - Bezeichnung und katastermäßige Grenzen
             des Grundstücks und der Nachbargrundstücke
             nach dem Liegenschaftskataster
           - Angabe der vorhandene bauliche Anlagen, 
             auch auf den benachbarten Grundstücken, 
             mit ihrer Nutzung, Geschosszahl, Hauptge-
             sims- oder Außenwandhöhe und Dachform
           - geplante bauliche Anlagen unter Angabe der
             Außenmaße und der Dachform
           - Höhenlage der Eckpunkte des Grundstücks
             und der Eckpunkte der geplanten baulichen
             Anlage
           - Entwässerung des Baugrundstücks sowie die
             unterirdischen Leitungen der Versorgungs-
             träger sowie der Abstand zu baulichen
             Anlagen
           - Tiefe und Breite der Abstandsflächen
- schriftlicher Teil des Lageplans
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen der baulichen Anlage (Grundrisse
  mit Angabe der Nutzung der Räume, Schnitte und
  Ansichten)
- bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Schall-
  und Wärmeschutz)
- Nachweis der gesicherten Erschließung mit
  Trinkwasser
- Nachweis der ordnungsgemäßen Abwasser-
  beseitigung

Bei Sonderbauten u. ä. können, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist, weitere Bauvorlagen gefordert werden.

Der Bauantrag ist grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Mehrfertigungen können im Einzelfall gefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührenbescheid wird mit dem Genehmigungsbescheid zugestellt.

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